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Probezeit bei neuerteilung führerschein
Für wen gilt die Probezeit? Wer erstmalig eine Fahrerlaubnis für die Fahrerlaubnisklassen A (Motorräder), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus) erwirbt, erhält den Führerschein "auf Probe". Bei den Klassen AM (u.a. Kleinkrafträder), L und T (landwirtschaftliche Fahrzeuge) gibt es keine Probezeit.
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Im Klartext heißt das: Es gibt auch dann eine Probezeit, wenn der Führerschein bzw. die Fahrerlaubnis neu erteilt wird! Ihre „alte“ Probezeit endet mit dem Entzug der Fahrerlaubnis.
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Die entscheidende Frage lautet dabei immer: Wie lange dauert die Probezeit beim Führerschein? Die wichtigsten Fakten zur Probezeit im Überblick: Dauer: Die reguläre Probezeit beträgt zwei Jahre. Beginn: Sie startet am Tag der erstmaligen Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung des Führerscheins.
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Begeht ein Fahranfänger nach einem B-Verstoß einen zweiten B-Verstoß, werden die beiden begangenen Vergehen wie ein A-Verstoß behandelt: Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre und der Führerschein-Neuling wird zur Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtet.
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